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Gutachten

Ich erstelle seit mehreren Jahren rechtspsychologische Sachverständigengutachten mit dem Schwerpunkt im Bereich des Strafrechts und Strafvollstreckungsrechts.

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Einen großen Wert lege ich dabei auf die Qualitätssicherung. Ich bin durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) für die Schwerpunkte Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht sowie Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage zertifiziert. Neben Berücksichtigung der aktuellen methodischen Qualitätsstandards, bilde ich mich regelmäßig fort und tausche mich mit erfahrenen Fachkollegen/innen aus.

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1. Fragestellungen

  • Legal-/Gefährlichkeitsprognose

  • Strafrechtliche Verantwortung gemäß §§ 20, 21 StGB

  • Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64, 66 StGB

  • Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen

  • Abklärung psychischer Störungen im familienrecht-lichen Bereich

  • Psychisch reaktive Traumafolgen in aufenthalts-rechtlichen Verfahren

2. Qualitätskontrolle

  • Regelmäßige Supervision und Intervision  durch erfahrene Fachkolleg/innen

  • Interne Qualitätskontrollen aller Gutachten

  • Fortlaufendes Monitoring wissenschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen

  • Regelmäßige Teilnahme an rechtspsycho-logischen und klinisch-psychotherapeutischen Fortbildungen

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3. Methodik

  • Transparente und nachvollziehbare Darstellung des Untersuchungsaufbaus, der Befunde und Schluss-folgerungen 

  • Berücksichtigung und Einbezug aktueller wissen-schaftlicher Erkenntnisse, u.a. aus der Rechts-psychologie und klinischen Psychologie

  • Einhaltung der aktuellen methodischen Qualitäts-standards: 

    • Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereini-gungen, 2017)

    • Mindestanforderungen für Prognose- (Boetticher et al., 2019; Kröber et al., 2019) und Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher et al., 2007)

    • Wissenschaftliche Anforderungen an aussage-psychologische Begutachtungen (BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618(98)

4. Räumliche Flexibilität

  • Neben der Untersuchung und Befragung des/der Probanden/in in der JVA stehen zur Begutachtung Praxisräumlichkeiten sowohl in Berlin (Mitte) als auch in Brandenburg (Lübben / Spreewald) zur Verfügung.

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